
Das Missachten einer roten Ampel hat deutliche Sanktionen zur Folge. Vorgesehen sind ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und unter Umständen ein Fahrverbot. Ausschlaggebend ist dabei in erster Linie, wie lange die Ampel im Augenblick des Überfahrens schon Rot anzeigte.
Das Recht trennt den einfachen vom qualifizierten Verstoß. Dauerte die Rotphase mindestens eine Sekunde, gilt der Verstoß im Regelfall als qualifiziert und wird härter geahndet. Da diese Zeitspanne meist apparativ bestimmt wird, kommt der Verlässlichkeit der Messung zentrale Bedeutung zu.
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Rotlichtverstößen
Bußgelder abhängig von Art und Schwere des Rotlichtverstoßes
Fahrverbot bei qualifizierten Rotlichtverstößen
Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
Verschärfte Sanktionen bei Wiederholungstätern
Solche Messungen sind allerdings nicht zwingend fehlerfrei, und auch im Verfahren können Mängel auftreten. Eine rechtzeitige Prüfung verschafft Gewissheit, ob der Vorwurf in dieser Schwere tatsächlich trägt, bevor der Bescheid unanfechtbar wird.
14Sprachen
+15.000
17Zweigstellen
25Jahren
Häufig wird vorschnell reagiert, gegenüber der Behörde unbedacht etwas erklärt oder die Einspruchsfrist verpasst. Wer den Bescheid ohne Prüfung akzeptiert oder den Fahrer übereilt benennt, gibt vor Ort wichtige Ansatzpunkte aus der Hand. Ein besonnenes Vorgehen sichert die rechtlichen Möglichkeiten, anstatt sie ohne Not preiszugeben.
Unverbindlich beraten lassenEine tragfähige Verteidigung im Bußgeldverfahren verlangt mehr als allgemeines Rechtsverständnis. Es braucht Erfahrung mit Messverfahren, einen geschulten Blick für formale Fehler und die Sorgfalt, Akten und Rohdaten vollständig zu prüfen. Eine spezialisierte Bearbeitung erkennt Schwachstellen, die bei oberflächlicher Sicht unentdeckt bleiben.

Wird der Fall von Beginn an strukturiert bearbeitet, entsteht ein verlässliches Bild der Beweislage. Wir fordern die Akte vollständig an, werten die Messdaten aus und beurteilen, ob der Vorwurf technisch und rechtlich tatsächlich Bestand hat.
Daraus ergibt sich, ob ein Einspruch aussichtsreich ist und mit welcher Begründung er geführt werden sollte. Oft lassen sich auf diese Weise ein Fahrverbot abwenden, Punkte mindern oder das Bußgeld herabsetzen, ohne dass Sie sich auf unsichere Zusagen stützen müssten.
Ihr konkreter Vorteil bei einem Rotlichtverstoß
Auf den verkehrsreichen Trassen der Region, von A61 und A48 über die B9 und B42 bis zu dem stauanfälligen Kreuz nahe der Stadt, sind Ampelverstöße mit ernsten Folgen keine Seltenheit. Im fließenden Verkehr bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei Rheinland-Pfalz die Verfahren landesweit zentral. Legen Sie fristgerecht Einspruch ein, entscheidet das Amtsgericht Koblenz als Tatortgericht, über eine Rechtsbeschwerde das Oberlandesgericht Koblenz. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen Messung und Verfahren und vertreten Sie auf jeder dieser Ebenen.
Der erste Schritt zu Ihrem Recht ist ganz einfach: Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular. Unser Team reagiert schnell, zuverlässig und sorgt dafür, dass Sie sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen.
Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, erhalten Sie von uns eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Anliegens. Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig und geben Ihnen eine klare Orientierung zu den Erfolgsaussichten sowie den nächsten sinnvollen Schritten. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Eine sorgfältige Beweisführung ist entscheidend für den Erfolg Ihres Falls. Wir sammeln alle relevanten Unterlagen, prüfen Akteninhalte sowie Beweismittel umfassend und decken mögliche Schwachstellen oder Fehlerquellen auf. So schaffen wir eine fundierte Grundlage für eine starke und überzeugende Argumentation.
Auf Grundlage der sorgfältigen Analyse entwickeln wir eine individuell abgestimmte Strategie für Ihren Fall. Dabei berücksichtigen wir sowohl rechtliche als auch persönliche und wirtschaftliche Aspekte, um die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen, außergerichtlich oder vor Gericht.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, vertreten wir Sie engagiert und kompetent vor Gericht. Wir bereiten Ihren Fall sorgfältig vor, übernehmen die Kommunikation mit allen Verfahrensbeteiligten und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Dabei stehen wir Ihnen während des gesamten Verfahrens persönlich zur Seite.
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