
Unter Zeitdruck nehmen viele Betroffene den Bescheid einfach hin, statt ihn kontrollieren zu lassen. Beim Handyverstoß verschenkt das wertvolle Einwände, weil der Vorwurf häufig nur auf einer kurzen Wahrnehmung beruht. Ist der Bescheid erst akzeptiert, lassen sich diese Punkte im Nachhinein nur schwer durchsetzen.
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25Jahren
Ein Handyverstoß ist nicht in jedem Fall nur eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es durch die Handynutzung zu einer Gefährdung, einem Unfall oder zu Personenschäden, kann sich daraus ein strafrechtlicher Vorwurf entwickeln. In solchen Konstellationen schalten sich Polizei und Staatsanwaltschaft ein, mit weitreichenderen Konsequenzen.
Es geht dann nicht länger allein um ein Bußgeld oder Punkte, sondern um Ihren Ruf und Ihre berufliche Zukunft.
Diese strafrechtlichen Konsequenzen drohen
Vermerk im Führungszeugnis
Geld- oder Freiheitsstrafe, oft zur Bewährung
Entziehung der Fahrerlaubnis samt Sperrfrist
Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs
Bei Handyverstößen mit Unfallbezug prüfen die Behörden die Nutzung des Smartphones besonders genau. Ein scheinbar flüchtiger Moment der Unachtsamkeit kann strafrechtlich erhebliche Folgen haben, umso wichtiger ist eine frühe und durchdachte Verteidigung.
Der erste Schritt zu Ihrem Recht ist ganz einfach: Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular. Unser Team reagiert schnell, zuverlässig und sorgt dafür, dass Sie sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen.
Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, erhalten Sie von uns eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Anliegens. Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig und geben Ihnen eine klare Orientierung zu den Erfolgsaussichten sowie den nächsten sinnvollen Schritten. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Eine sorgfältige Beweisführung ist entscheidend für den Erfolg Ihres Falls. Wir sammeln alle relevanten Unterlagen, prüfen Akteninhalte sowie Beweismittel umfassend und decken mögliche Schwachstellen oder Fehlerquellen auf. So schaffen wir eine fundierte Grundlage für eine starke und überzeugende Argumentation.
Auf Grundlage der sorgfältigen Analyse entwickeln wir eine individuell abgestimmte Strategie für Ihren Fall. Dabei berücksichtigen wir sowohl rechtliche als auch persönliche und wirtschaftliche Aspekte, um die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen, außergerichtlich oder vor Gericht.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, vertreten wir Sie engagiert und kompetent vor Gericht. Wir bereiten Ihren Fall sorgfältig vor, übernehmen die Kommunikation mit allen Verfahrensbeteiligten und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Dabei stehen wir Ihnen während des gesamten Verfahrens persönlich zur Seite.

Wird Ihnen auf der A61, der A48 oder der B9 die Handynutzung am Steuer zur Last gelegt, wird das Verfahren im fließenden Verkehr in Rheinland-Pfalz landesweit zentral bearbeitet. Über einen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Koblenz, in der Rechtsbeschwerde das Oberlandesgericht Koblenz. Wir beantragen zügig Akteneinsicht, kontrollieren die Fristen und setzen an der Beweislage an.
Ihnen kommt belastbare Erfahrung im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht und eine zielgerichtete Arbeitsweise zugute. Wir vertreten Sie konsequent, um Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Darauf können Sie sich bei uns verlassen:
Setzen Sie auf ein engagiertes Team, das jeden Handyvorwurf genau prüft und konsequent alle Verteidigungswege ausschöpft, damit vermeidbare Sanktionen ausbleiben und Ihre Mobilität erhalten bleibt.
Unsere Experten:
Fachwissen, Erfahrung und persönlicher Einsatz – alles für Ihren Erfolg.
Unsere Fachanwälte be-raten Sie kompetent und verständlich in 14 Sprachen – für eine klare Kom-munikation ohne Sprach-barrieren.
Seit mehr als 25 Jahren setzen wir unsere Erfahrung gezielt ein, um die Inter-essen unserer Mandanten erfolgreich zu vertreten.
Über 15.000 Mandanten vertrauen auf unsere Ex-pertise und schätzen unsere zuverlässige, engagierte Arbeitsweise.
FAQ
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen zusammengestellt. Sollte Ihre Frage dennoch unbeantwortet bleiben, können Sie uns jederzeit persönlich kontaktieren.
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