Sie vermuten, dass Ihre Entlassung unrechtmäßig ist? Dann können Sie dagegen vorgehen.

Das lohnt sich fast immer: Das Risiko, auf Kosten einer Kündigungsschutzklage sitzen zu bleiben, ist gering. Probieren Sie doch einmal unseren Rechner aus! Innerhalb von 5 Minuten für Ihre Kündigungsschutzklage die Kosten berechnen

Erfahren Sie hier, was Ihre nächsten Schritte sind.

Table of Contents

Kurz: Was ist eine Kündigungsschutzklage?

  • Mit einer Kündigungsschutzklage möchten Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern nachweisen, dass eine Kündigung gegen das Gesetz verstößt.
  • Gewinnen sie, werden sie entweder weiterbeschäftigt oder erhalten eine Abfindung. Die Erfolgsquote ist hoch.
  • Abfindungen und Kosten orientieren sich am Brutto-Monatslohn.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen?

Damit Sie eine Kündigungsklage einreichen können, muss natürlich eine Kündigung vorliegen.

Um Erfolgsaussichten zu haben, sollte diese Entlassung unzulässig sein. Das Gericht erkennt eine fehlende Zulässigkeit, also eine Unwirksamkeit, in folgenden Fällen an:

 

  • Sie genießen einen Sonderkündigungsschutz: Sie sind schwanger, in Elternzeit, schwerbehindert, Azubi, im Betriebsrat oder anderweitig unkündbar.
  • Ihre Entlassung wurde nur mündlich mitgeteilt, nicht schriftlich festgehalten.
  • Sie wurden sozial ungerechtfertigt entlassen, also aus Gründen, die nicht personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sind.

Wie die Chancen in Ihrer Situation stehen, teilen wir Ihnen gerne kostenlos mit.

Zudem müssen Sie über ein halbes Jahr im Unternehmen angestellt gewesen sein. Denn nur dann greift der gesetzliche Kündigungsschutz nach KSchG. Die Wartezeit von sechs Monaten (nicht die Probezeit) müssen Sie überschritten haben.

Ihr Arbeitgeber darf außerdem kein Kleinbetrieb sein. Erst ab einer Betriebsgröße von 10 oder mehr Mitarbeitern (in Vollzeit) ist die Klage rechtmäßig.

Welche Frist gilt?

Die Klagefrist beträgt drei Wochen nach der Entlassung (siehe Fristenrechner). In dieser müssen Sie die Anklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Welches Arbeitsgericht zuständig ist, darüber entscheidet der Unternehmenssitz.

Muster – Vorlage einer Kündigungsklage

Es gibt keine strengen Formen, die Sie bei der Einreichung Ihrer Beschwerde beachten müssen. Im Prinzip reicht dem Arbeitsgericht ein kurzer Text aus. In unserem Muster (hier klicken) können Sie Ihre persönlichen Daten eintragen.

Der Ablauf – vom Einreichen bis zum Sieg vor Gericht

Die Dauer eines Prozesses kann mehrere Monate betragen.

  1. Nach drei Wochen müssen Sie Ihre Klage eingereicht haben
  2. Zwei bis sechs Wochen nach Eingang beim Arbeitsgericht findet die Güteverhandlung statt. Hier verhandeln Sie – ohne anwesende Richter – direkt mit dem Arbeitgeber über einen Vergleich
  3. Kommt keine Einigung zustande, geht der Prozess beim Kammertermin nach etwa vier Monaten in erster Instanz vor Gericht
  4. Innerhalb von einem Monat nach dem Urteil können beide Seiten Berufung einlegen
  5. Wird der Berufung stattgegeben, geht der Prozess in die zweite Instanz

Lohnt sich der Aufwand dank der Abfindung für Sie?

Die gute Nachricht für Arbeitnehmer: Die Klage ist in den meisten Fällen sinnvoll. Die Erfolgsquote liegt der Erfahrung nach bei über 90 Prozent.

Es gibt zwei Wege, wie Sie erfolgreich aus dem Prozess hinausgehen:

Die Weiterbeschäftigung nach gewonnener Kündigungsschutzklage: Sie erhalten Ihren Job zurück, eine Lohnfortzahlung und natürlich auch eine Gehaltsnachzahlung der versäumten Arbeitszeit.

Vielleicht möchten Sie das aber gar nicht. Schließlich ist das Vertrauensverhältnis zum Geschäftsführer und Co. erschüttert.

Dann haben Sie Glück: Die meisten Arbeitsschutzklagen enden in einem Vergleich. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen eine Abfindung, statt eine Wiedereinstellung durchzuführen. Diese Abfindung kann entweder freiwillig gezahlt werden, um einen weiteren Prozess zu vermeiden. Oder sie wird bei Bedarf gerichtlich verhängt.

Ungefähre Abfindung = Halber Brutto-Monatslohn x Beschäftigungsjahre

Übrigens: Wenn Sie trotz einer ungültigen Kündigung keine Klage einreichen, fallen Sie in die Sperrzeit des Arbeitsamts. 12 Wochen lang erhalten Sie dann kein Arbeitslosengeld ALG 1.

Ob sich eine Klage lohnt, hängt aber auch von den Kosten ab. Im Endeffekt sollten Sie natürlich mit einem Plus davonkommen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Kosten einer Kündigungsschutzklage – unser Rechner

Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage ergeben sich aus den Gerichtskosten und dem Honorar Ihres Anwalts. Beide sind gesetzlich verankert und orientieren sich am Streitwert. Je höher Ihr Gehalt, desto teurer der Prozess. Aber: Was Sie am Ende zahlen, hängt vom Ausgang ab.

Nutzen Sie unseren Anwaltskostenrechner: