Ist das Arbeitsverhältnis beendet, heißt es meistens Abschied nehmen. Das gilt jedoch nicht für einige Ansprüche, die Ihnen als Arbeitnehmer nach einer Kündigung zustehen. Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen Ihre wichtigsten Rechte als Arbeitnehmer, die Sie nach der Kündigung haben, vorstellen. Auf der anderen Seite stehen die Pflichten eines Arbeitgebers, die Sie teilweise sogar ganz ohne anwaltliche Unterstützung umsetzen können.

Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns gerne persönlich. Über unseren interaktiven Rechner können Sie sich schon jetzt die Kosten für Ihr Mandat anzeigen lassen.

Inhaltsverzeichnis:

#1: Urlaubstage nach Kündigung abgelten lassen

Zu den Pflichten eines Arbeitgebers gehört es, nicht genommenen Urlaub bei einer Kündigung abzugelten. Durch diesen sogenannte Urlaubsabgeltungsanspruch erhalten Sie Ihren Resturlaub nach einer Kündigung ausgezahlt.

Die Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Kündigung hängt von verschiedenen Faktoren wie Monatsgehalt, vereinbarter Urlaub, etc. ab. Pauschale Aussagen zur Berechnung dieses Anspruchs lassen sich deshalb nur schwer treffen.

Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, muss der Urlaubsabgeltungsanspruch gegebenenfalls über einen Anwalt geltend gemacht werden.

Übrigens: In einem Arbeitsvertrag darf grundsätzlich nicht per se auf den gesetzlich geregelten Anspruch verzichtet werden. Achtung! Das gilt nicht für einen Aufhebungsvertrag. Hier hat das BAG entschieden, dass die Parteien auf den Urlaubsabgeltungsanspruch in bestimmten Konstellationen verzichten können.

Unsere erfahrenen Experten beraten Sie diesbezüglich gerne.

#2 Lohnzahlung nach Kündigung

Auch nach der Kündigung gehört es zu den Pflichten eines Arbeitgebers, noch nicht gezahlten Lohn zu überweisen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, bieten sich verschiedene Vorgehensweisen an.

Zunächst sollten Sie Ihren Arbeitgeber zur Zahlung auffordern. Wichtig ist, dass diese Aufforderung eine angemessene Frist enthält, damit sie rechtliche Wirkung entfaltet. Angemessen bedeutet eine Frist von etwa sieben Tagen. Aus beweisrechtlichen Gründen empfiehlt es sich außerdem, diese Frist schriftlich zu setzen. Sollten Sie unsicher sein, lohnt sich der Weg zu einem Rechtsanwalt.

Erfolgt die Lohnzahlung nach Kündigung trotz gesetzter Frist nicht, können Sie Ihren Arbeitgeber natürlich nochmals auffordern. Spätestens jetzt sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Zusätzlich kann so die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Achtung: Hierfür ist es besonders wichtig, gesetzliche Fristen einzuhalten, da anderenfalls die Kündigung Ihres Arbeitgebers als wirksam fingiert wird. Zögern Sie deshalb nicht, einen Anwalt zu kontaktieren.

Sollten Sie trotz allem keinen Lohn nach der Kündigung bekommen, bietet sich eine sogenannte Lohnklage an. Damit können sie Ihr Gehalt nach der Kündigung gerichtlich geltend machen. Falls Sie dabei auf unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht vertrauen, können Sie über unseren speziellen Rechner die Anwaltskosten für Ihr Verfahren schon jetzt individuell berechnen.

#3 Kündigung und Arbeitslosengeld

Wenn Sie sofort nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses eine neue Stelle finden, können Sie diesen Absatz überspringen. Erst, wenn Sie keinen neuen Arbeitsplatz finden, kann sich die Frage stellen, wann Sie bei einer Kündigung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Zunächst kommt es darauf an, wer die Kündigung ausspricht: Kündigt Ihr Arbeitgeber, können Sie grundsätzlich sofort Arbeitslosengeld nach einer Kündigung beziehen. Vorausgesetzt, alle anderen Anforderungen sind erfüllt. Welche das sind, teilen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne persönlich mit.

Und wie verhält sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei einer eigenen Kündigung? In diesem Fall haben Sie die ersten drei Monate grundsätzlich keinen Anspruch auf finanzielle Hilfe.

Arbeitgeber Anwalt

#4 Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Neue Arbeitgeber fordern in der Regel Arbeitszeugnisse von Ihren bisherigen Stellen. Deshalb steht Ihnen schon gesetzlich (§ 630 BGB) ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach der Kündigung zu.

Dass Ihr Arbeitgeber Ihnen ein besonders schlechtes Arbeitszeugnis nach der Kündigung ausstellt, müssen Sie nicht befürchten: Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich wohlwollend ausfallen.

Wichtig ist noch, dass Sie Ihrem Anspruch auf ein Arbeitszeugnis unter Umständen „hinterherlaufen“ müssen. Denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, von selbst tätig zu werden – erst, wenn Sie ihn auffordern, muss Ihnen ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden.

#5 Wann steht mir eine Abfindung zu?

Entgegen dem viel verbreiteten Irrglauben steht dem Arbeitnehmer nicht bei jeder Kündigung eine Abfindung zu. Denn: Ein Anspruch auf Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt.

In zwei Konstellationen steht Ihnen eine Abfindung zu. Zunächst kann Ihnen der Arbeitgeber aus freien Stücken eine Abfindung anbieten – dies geschieht insbesondere bei langen Arbeitsverhältnissen, die aus Gründen, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen, beendet werden.

Außerdem können Sie im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung aushandeln. Allerdings sei auch hier darauf hingewiesen, dass ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung nicht besteht.

 

Sie haben noch offene Fragen?

Selbstverständlich lassen sich in einem Beitrag nicht sämtliche Rechte eines Arbeitnehmers abdecken. Kontaktieren Sie uns deshalb gerne kostenfrei mit Ihrem Anliegen, unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter!

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