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Öffentliches Verkehrsrecht
Das öffentliche Verkehsrecht beeinhaltet Angelegenheiten aus dem Verkehrsverwaltungs- sowie dem Verkehrsstraf- und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Hierbei geht es beispielsweise um die Zulassung von Fahrzeugen, die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder Rotlichtverstöße und deren Sanktionen behandelt werden.
Privates Verkehrsrecht
Das private Verkehrsrecht handelt hauptsächlich von dem Verkehrshaftungsrecht. Dieses greift beispielweise, wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall oder Schadensfall kommt.
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Dann verlieren Sie keine Zeit! Es gelten kurze Fristen.
Sie haben zwei Wochen Zeit, um bei einem Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Danach wird Ihre Strafe rechtskräftig. Handeln Sie jetzt und wir werden umgehend die ersten Schritte in Ihrem Fall einleiten. In dringenden Notfällen handeln wir selbstverständlich sofort.
Tausende erfolgreiche Fälle im Verkehrsrecht
Wir haben über 5000 zufriedene Mandanten & gebündelt mehr als 25 Jahre Erfahrung im Verkehrsrecht.
Wir wissen, wie schwer es ist ohne Führerschein den Alltag zu meistern. Mit Schneider Rechtsanwälte haben Sie Experten an Ihrer Seite, die auf Fahrverbot und Führerscheinentzug spezialisiert sind.
Persönliche oder telefonische Erstberatung

Häufige Fragen unserer Mandanten
Neben der Einführung des neuen Punktesystems in 2014 führen weitere Verschärfungen der Strafen auf dem Gebiet der Ordnungswidrigkeiten und des Strafrechts dazu, dass es inzwischen sehr schnell zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen kann. Vor allem betroffen sind Menschen in der Probezeit, Vielfahrer* wie beispielsweise Kraftfahrer* und/oder Außendienstler*.
Nach einer Studie der Verkehr-unfall-technik-sachverständigengesellschaft (VUT) sind rund 80 % der Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen fehlerhaft. Auch bei vergleichbaren Vergehen bestehen nach unserer Erfahrung gute Erfolgsaussichten. Es lohnt sich daher jede Messung auf Richtigkeit zu prüfen, um Punkte oder ein Fahrverbot zu vermeiden.
Die Dauer des Verfahrens hängt maßgeblich von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der jeweiligen Behörde ab. In der Regel beträgt diese etwa 2 - 8 Monate. In Einzellfällen kann die Bearbeitung jedoch auch kürzer oder länger sein.
Ab Auftragserteilung übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den Behörden. Sie erhalten über jedes Schreiben, welches wir an die Behörde verschicken und welches wir von der Behörde erhalten eine Kenntnisnahme per Email zugeschickt. Weiter erhalten Sie neben der Festnetznummer auch unsere Kanzlei-Mobilfunknummer, auf welcher wir bei dringenden Fragen stets für Sie erreichbar sind.
Ziel ist es immer ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Sollte der Gerichtsweg jedoch unvermeidbar sein, erhalten Sie von uns eine individuelle Strategie für Ihre Angelegenheit. Wir nehmen Ihnen somit alle Sorgen.
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