In diesem Beitrag sollen scheidende Ehepartner erfahren, womit sie bei einer Scheidung rechnen müssen – und wie sich der Vermögensausgleich nach einer Scheidung fair und angenehm gestalten lässt. Ausgehend von einer knappen Darstellung der möglichen Güterstände, soll der Fokus auf der Zugewinngemeinschaft liegen. Abgerundet mit wertvollen Tipps rund um den Zugewinnausgleich nach Scheidung.

Vermögensausgleich nach Scheidung – diese 3 Tricks sollten Sie kennen

Was ist die Vermögensaufteilung in einer Ehe?

Das BGB sieht grundsätzlich drei Arten der Vermögensaufteilung während der Ehe vor:

 

  • Zugewinngemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft

Je nachdem, welche Aufteilung des Vermögens vor der Eheschließung gewählt wurde (und, ob ein Ehevertrag vorliegt), gelten für die Scheidung verschiedene Prinzipien und Regeln.

Haben Sie bei Eingang der Ehe keinen Ehevertrag abgeschlossen, so gilt die gesetzlich geregelte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: grundsätzlich behält jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen. Heißt, jeder Partner erwirtschaftet einen Vermögenszuwachs für sich selbst – muss aber auch mit Vermögensminderungen alleine auskommen. So der Grundsatz. In der Praxis gestalten viele Ehepartner die Vermögensaufteilung der Ehe etwas undurchsichtiger – was wiederum zu Schwierigkeiten beim Vermögensausgleich nach der Scheidung führt. Dazu später mehr.

Bei der Gütertrennung wird, wie der Name schon sagt, das Vermögen ebenso strikt getrennt. Allerdings wird das Vermögen bei der Scheidung (anders als bei der Zugewinngemeinschaft) nicht ausgeglichen.

Auch die Gütergemeinschaft lässt durch ihren Namen Rückschlüsse auf die Vermögensgestaltung schließen. Hier wird das gesamte Vermögen beider Ehegatten „in einen Topf geworfen“. In den §§ 1416 ff. BGB sind verschiedene Regelungen für den Ausgleich normiert. Praktisch kommt es aber auch hier auf Einzelheiten an.

Diese kurze Darstellung der im BGB vorgesehenen Güterstände soll zeigen, wie flexibel die Ehepartner bei der Verwaltung ihres Vermögens sind. Mindestens genauso viele Tücken gibt es dann aber bei dem Vermögensausgleich nach Scheidung.

Es würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, sämtliche Möglichkeiten und Einzelheiten detailliert zu beleuchten. Darüber hinaus wären pauschale Aussagen schlicht unprofessionell, da eine genaue Bewertung des Sachverhalts von diversen Einzelfallumständen abhängig gemacht werden muss.

Kontaktieren Sie deshalb Ihren erfahrenen Scheidungsanwalt aus Düsseldorf von Schneider Rechtsanwälte. Seit Jahrzehnten begleiten wir Ehegatten beim Vermögensausgleich während und nach der Scheidung.

Der Zugewinnausgleich nach einer Scheidung ist folglich gesetzlich genau geregelt (bspw. § 1378 BGB).

Interaktiver Scheidungskosten-Rechner: wie viel muss ich zahlen?

Falls die Entscheidung der Scheidung getroffen worden ist sind die Kosten gesetzlich klar geregelt.

In diesem Zugewinnausgleich-Rechner können Sie grob abschätzen, was Sie leisten müssen. „Grob“ deshalb, weil auch hier eine genaue Betrachtung des Einzelfalls relevant ist.

 

Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie gerne individuell.

Was passiert mit der Immobilie beim Zugewinnausgleich?

Damit es bei einer Immobilie zum Zugewinnausgleich kommt, sind zunächst zwei Voraussetzungen erforderlich:


  1. Muss die Immobilie während der Ehezeit erworben werden
  2. Wertsteigerungen werden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt
  3. Beim Verkauf während der Ehe wird der Erlös aufgeteilt

Hat ein Partner die Immobilie schon vor der Eheschließung in seinem Vermögen gehabt, stellt diese grundsätzlich keinen Zugewinn während der Ehe dar und ist somit nicht ausgleichspflichtig.

Weiterhin ist für den Zugewinnausgleich bei einer Immobilie entscheidend, ob diese an Wert gewonnen hat. Ist dies der Fall, sollen beide Ehepartner profitieren. Die Wertsteigerung der Immobilie wird dem Vermögen des ausgleichspflichtigen Ehepartners hinzugerechnet, wodurch der faire Zugewinnausgleich bei einer Scheidung gesichert ist.

Folglich fällt auch die im Wert steigende Immobilie unter den Zugewinn in der Ehe. Ein Haus kann also bei einer Scheidung der Zugewinngemeinschaft im Ausgleich berücksichtigt werden.

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3 Tipps für den Zugewinnausgleich nach der Scheidung

Abschließend noch gängige Tipps aus der Praxis, die Sie bei einem Zugewinnausgleich nach Scheidung unbedingt kennen sollten.

1. Achten Sie auf das Vermögen kurz vor der Scheidung

Nicht selten probiert der ausgleichspflichtige Partner, Vermögen kurz vor der Scheidung loszuwerden. Zwar gibt es auch hier gesetzliche Schutzmechanismen – allerdings empfiehlt es sich, schon früh ein Auge auf das (gemeinsame) Vermögen zu haben.

Selbstredend ist es von Vorteil, möglichst früh einen Scheidungsanwalt zu kontaktieren. Beispielsweise unsere Fachanwälte aus Düsseldorf, die Ihnen gerne mit umfangreicher Expertise rund um die Scheidung zur Verfügung stehen.

2. Treffen Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung

Zu Beginn der Ehe ein eher unliebsames Thema: die Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie kann im Ernstfall allerdings helfen, die eher schwer kalkulierbaren Kosten für eine Scheidung zu regeln. In diesem Formular können Sie festlegen, dass bestimmte Vermögenswerte beim Anfangs- oder Endvermögens nicht zu berücksichtigen sind.

Außerdem können Sie dadurch von den gesetzlichen Regeln des Zugewinnausgleichs abweichen. Kurz: mehr Flexibilität bei einer Scheidung.

3. Trennungszeit korrekt nachweisen

Ist das Trennungsjahr schon abgelaufen? Sind sich darüber beide Partner einig? Immer wieder kommt es vor, dass für den einen Ehegatten das Trennungsjahr abgelaufen ist – aus Sicht des anderen jedoch nicht.

Im schlimmsten Fall muss der Richter Ihren Scheidungsantrag dann zurückweisen – Gebühren, die Sie übernehmen müssen. Ganz zu schweigen von der zusätzlichen Belastung.

Weisen Sie das Trennungsjahr (beispielsweise durch den Einzug in neue Wohnungen) genau nach. Letztlich ist es egal, womit Sie die Trennung vor Gericht beweisen. Wichtig ist nur, dass die Beweise zulässig und aussagekräftig sind.

Bei Unsicherheiten sollten Sie sich im Zweifel mit Ihrem Scheidungsanwalt auseinandersetzen.

Die Schneider-Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne bei der Vermögensverteilung nach Scheidung!

Unser erfahrenes Team besteht aus Spezialisten im Familien- und Scheidungsrecht. Wir wissen genau, worauf es in der Praxis ankommt – und vermeiden Ungereimtheiten schon früh.

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