Die Leasingrückgabe Ihres Fahrzeugs steht kurz bevor? Gut, dass Sie sich darauf vorbereiten möchten. Mit einigen Tipps können Sie nämlich viel Geld sparen – und die Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs erfolgreich abwickeln. Der nachfolgende Beitrag soll Sie vor allem auf mögliche Kostenfallen bei der Leasingrückgabe hinweisen – ohne dabei den Anspruch einer Rechtsberatung erheben zu wollen. Diese führen wir lieber persönlich auf Grundlage Ihres Falles durch.

Inhaltsverzeichnis:

Tipp 1: die richtige Vorbereitung vor der Rückgabe

Wenn Sie Ihr Leasing-Auto zurückgeben möchten bzw. müssen, sollten Sie rechtzeitig die Vorbereitungen dafür beginnen. Haben Sie beispielsweise Zweifel an einer reibungslosen Leasingrückgabe, bietet sich ein unabhängiger Gutachter an. Dieser beurteilt den Zustand Ihres Wagens – denn haben Sie Ihr Leasing-Fahrzeug einmal zurückgegeben, können Sie auch kein Gutachten mehr durchführen lassen.

Egal, ob Sie sich für einen solchen Gutachter entscheiden oder nicht: Dokumentieren sollten Sie den Zustand Ihres Wagens auf jeden Fall – und zwar am besten anhand von scharfen Fotos. Möchten Sie Kratzer oder Dellen im Lack fotografieren, empfiehlt es sich, ein Maßband daneben zu halten, um auch die Größe des Schadens genau festzuhalten.

Tipp 2: Unterschreiben Sie das Leasing-Rückgabeprotokoll nicht sofort

Der Händler ist in der Regel an einer schnellen Abwicklung interessiert und möchte, dass Sie sämtliche Formulare und Protokolle noch vor Ort unterzeichnen.

Dabei besteht für Sie keine Pflicht, das Leasing-Rückgabeprotokoll in den Räumlichkeiten Ihres Händlers zu unterzeichnen. Ein seriöser Händler wird Ihnen das zugestehen. Drängt Sie Ihr Händler dagegen bei der Leasingrückgabe zur schnellen Unterschrift, sollten Sie vorsichtig sein – und erst recht nichts unterschreiben. Auch mündliche Absprachen müssen nicht treffen bzw. können sich nicht darauf verlassen.

Achten Sie darauf, sämtliche Abmachungen schriftlich zu dokumentieren. Anderenfalls sind Sie im Zweifel nicht verwertbar. Zusätzlich empfiehlt es sich, bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs einen Zeugen mitzunehmen. Dieser kann Ihre Angaben im Zweifel bestätigen und zur Aufklärung strittiger Sachverhalte beitragen.

Dieser Tipp gilt selbst bei renommierten Autobauern. So sollten Sie auch bei der Mercedes oder VW Leasingrückgabe darauf achten, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

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Tipp 3: Unnötige Kosten bei der Leasingrücknahme vermeiden

Nicht selten kommt es vor, dass Sie bei der Leasingrücknahme für Schäden am Fahrzeug aufkommen müssen. Auch hier müssen Sie keine Formulare unterzeichnen.

Besonders wichtig ist, dass Sie den Unterschied zwischen Abnutzungserscheinungen und sonstigen Schäden kennen.

Abnutzungserscheinungen nämlich sind normale Benutzungsspuren, die bei einem alters- und laufzeitentsprechenden Gebrauchszustand zu erwarten sind. Für diese müssen Sie regelmäßig nicht aufkommen. Auch hier gilt wieder: Selbst bei der BMW Leasingrückgabe hat die Erfahrung gezeigt, dass der Händler die Kosten für die Wiederherstellung auf den Leasingnehmer abwälzen will.

Alle Beeinträchtigungen, die nicht darunterfallen (bspw. Lackschäden) müssen dagegen nicht von Ihrem Vertragspartner übernommen werden. Je nach Ausgestaltung des Vertrages haben Sie die Pflicht, die Beseitigungskosten zu tragen.

Sie merken: hier kommt es stark auf den Einzelfall und die vertraglichen Vereinbarungen an. Setzen Sie sich deshalb gerne mit unseren Anwälten in Verbindung. Gemeinsam sorgen wir für eine reibungslose Leasingrücknahme, bei der Sie unnötige Kosten vermeiden.

Tipp 4: Im Zweifel: Leasingrückgabe bei einem anderen Händler

Kann die Leasingrückgabe überhaupt bei einem anderen Händler erfolgen? Grundsätzlich sind Sie natürlich an Ihren Vertragspartner gebunden.

Mit einem kleinen Trick können Sie aber Ihr Leasingfahrzeug bei einem anderen Händler zurückgeben. Dies bietet sich vor allem bei einem sturen Händler an, der mit Ihnen über den Restwert oder den Zustand des Fahrzeugs streitet.

Zwar können Sie Ihr Leasingauto bei Vertragsende nur selten selbst kaufen. Allerdings sind Sie rechtlich nicht verpflichtet, Ihr geleastes Fahrzeug bei einem anderen Händler zurückzugeben. Enthält Ihr Leasingvertrag eine derartige Klausel, ist diese meistens unwirksam.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie Ihren Vertrag vor der Leasingabgabe anwaltlich prüfen lassen. Treten Sie hierfür kostenlos mit unseren erfahrenen Anwälten in Kontakt.

Lassen Sie sich helfen.

Mit der richtigen Unterstützung wird die Leasingrückgabe nicht der von vielen Menschen befürchtete Alptraum. Dies gilt natürlich für fachspezifische Hilfe (bspw. durch den Gutachter), aber auch für juristische Hilfestellungen. Bei Letzterem sind Sie bei uns in besten Händen. Unsere Fachanwälte haben schon viele Rückgaben begleitet und wissen daher genau, worauf es hierbei ankommt.

Klären Sie Ihre rechtlichen Fragen deshalb am besten schon vor dem Tag der Rückgabe ab und gehen Sie mit rechtlichem Rückenwind in die Verhandlungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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