Am Gebrauchtwagen zeigen sich schon kurz nach dem Kauf Mängel? Dann greift unter Umständen die gesetzliche Gewährleistung. Welche Schritte dabei wichtig zu beachten sind und ob ein Anwalt bei der Gewährleistung von Gebrauchtwagen helfen kann, finden Sie in diesem Beitrag. 

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Greift die gesetzliche Gewährleistung für Ihren Gebrauchtwagen?

Und wenn ja, wie lange und für welche Schäden?

Laut Gesetz gilt Ihre Gewährleistung zwei Jahre nach dem Gebrauchtwagenverkauf. Ob das tatsächlich der Fall ist, hängt allerdings von zwei Faktoren ab: was in Ihrem Kaufvertrag steht und wo Sie das Auto erworben haben.

Schauen Sie in den Vertrag

Seriöse Verträge beinhalten einen Abschnitt über das Gewährleistungsrecht. Sie weisen entweder auf die gesetzliche Frist von zwei Jahren hin. Oder sie vermerken eine Kürzung oder einen Ausschluss dieser.

Doch Klauseln wie „Gewährleistung ausgeschlossen“ sind in vielen Fällen ungültig.

Gekauft beim Händler

  • Ein Autohändler darf nicht ohne Gewährleistung verkaufen und kann sie nicht ausschließen.
  • Ein Ausschluss ist immer ungültig.
  • Ist im Vertrag keine Kürzung vermerkt, gilt die 24-monatige Gewährleistungspflicht.
  • Er darf die Dauer der Händlergewährleistung allerdings vertraglich auf 12 Monate (1 Jahr) verkürzen.

Das bedeutet für Sie: Treten bis zu zwei Jahren nach dem Kfz-Kauf Mängel auf, haben Sie unter Umständen ein Recht auf Erstattung.

Gekauft von Privat

  • Im Gegensatz zu Händlern dürfen private Verkäufer auf die Gewährleistung verzichten.
  • Das müssen sie allerdings vertraglich festlegen. Die Muster aus dem Internet beinhalten oft einen Ausschluss.

Wichtig: Wurden Ihnen Mängel arglistig verschwiegen, haftet der private Verkäufer trotzdem!

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Achtung: Eine Gewährleistung ist Ihr gesetzlich verankertes Recht. Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges Versprechen, ein Händler muss keine Garantie geben.

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Keine Gewährleistung – haben Sie trotzdem eine Chance?

Ja – wenn der Verkäufer Ihnen Mängel arglistig verschwiegen hat. Beispiele dafür sind:

  • Kaschierte Schäden
  • Bekannte Sachmängel
  • Sachmängel, die zu vermuten waren

Der Verkäufer muss diese Mängel beim Autokauf offenlegen. Auch ohne, dass Sie explizit danach fragen. Das gilt für Privatmenschen und den Autohandel.

Achtung: Normaler Verschleiß zählt nicht zu den Sachmängeln, auf die Sie hingewiesen werden müssen.

Auch, wenn der Verkäufer eine Garantie gegeben hat, haben Sie ein Recht auf Ausgleich. Zum Beispiel, wenn Ihnen ein „Wagen ohne Unfallschaden“ versprochen wurde.

Was ist demnach abgedeckt?

Die Gewährleistung beim Gebrauchtfahrzeug beinhaltet:

  • Kratzer oder Beulen im Blech, die kaschiert wurden
  • Verschwiegene Unfallschäden
  • Motorschäden
  • Schäden an den digitalen Elementen des PKWs
  • Alles, worauf Sie eine Garantie haben

Die Gewährleistung übernimmt nicht die Schäden, die klassischer Gebrauch auf Bremsen, Stoßdämpfer oder an den Reifen hervorruft.

Wer muss Mängel nach Gebrauchtwagenkauf beweisen?

Als Käufer sind Sie in der Pflicht, Mängel offenzulegen. Das gelingt natürlich nur mithilfe eines Gutachtens, das Sie bei der Werkstatt oder einem Gutachter in Auftrag geben.

Die Ausnahme: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt die Beweislastumkehr. Heißt: Treten Schäden innerhalb eines halben Jahres auf, geht das Gesetz davon aus, dass die Mängel bereits vorhanden waren. Dann muss der Verkäufer belegen, dass diese Behauptung falsch ist. Für 2022 geschlossene Verträge gilt diese Regelung sogar ein Jahr lang.

Zudem müssen Sie für eine Sachmängelhaftung darstellen, dass die Schäden schon beim Autoverkauf vorhanden oder abzusehen waren.

Was können Sie sich zurückholen?

Wenn Sie im Recht sind, haben Sie folgende Optionen:

Sie können eine Nachbesserung verlangen. Dann muss der Verkäufer für die Reparatur des Schadens aufkommen.

In Extremfällen ist ein Ersatz möglich. In diesem Fall tauscht der Verkäufer Ihr Kfz gegen einen vergleichbaren Wagen aus. Diese Regelung greift allerdings nur bei erheblichen Schäden.

Oft läuft es auch auf einen nachträglichen Rabatt für Sie heraus. Der Verkäufer senkt den Kaufpreis entsprechend dem Schadenswert, den das Gutachten ermittelt hat.

In die jeweiligen Berechnungen fließen auch Ihre Kosten für Gutachten, Abschleppwagen und Co. ein. Auf der anderen Seite werden zugunsten des Kfz-Händlers Ihre Vorteile durch das mehrere Wochen gefahrene Auto abgezogen.

Wann können Sie komplett vom Vertrag zurücktreten?

In diesen Fällen erhalten Sie Ihr Geld zurück:

  • Der Verkäufer kommt seiner Pflicht auf Nachbesserung oder Austausch nicht nach.
  • Die Reparatur der Schäden ist zweimal erfolglos (oder, seit 2022, abhängig nach Fall öfter oder seltener).
  • Die Reparatur gleicht die Mängel nicht ordnungsgemäß aus.

Was, wenn der Händler seine Pflichten verweigert?

In diesem Fall hilft nur noch ein Anwalt. Die Schneider Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Recht geltend zu machen. Erfahren Sie in einer kostenlosen Erstberatung, wie Ihre Chancen stehen.

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