Alkohol am Steuer führt zu unterschiedlichen Konsequenzen, je nach gemessenem Blutalkoholgehalt (BAK). Leichte Verstöße zählen als Ordnungswidrigkeiten. Schwerere Fälle gelten als Straftaten. Zudem kann es zu Führerscheinentzug oder einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kommen.

Diese Anpassung kürzt die Sätze und vereinfacht die Formulierungen, wobei die Kerninformationen beibehalten werden.

Wurden Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt und Sie wissen nicht, was Ihnen nun droht?

Es herrscht oft Unklarheit darüber, ab welchem Promillewert Konsequenzen bei Alkohol am Steuer drohen.

Bei geringen Verstößen kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Dieser beinhaltet ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot. Bei höheren Blutalkoholwerten kann es jedoch zu einer Straftat kommen. Diese wird mit Geld- oder im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen geahndet.

Die Konsequenzen bei Alkohol am Steuer hängen vom Blutalkoholgehalt (BAK) und den Umständen der Verkehrskontrolle ab.

0,0 Promille: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt ein striktes Alkoholverbot. Sie dürfen nicht unter Alkoholeinfluss fahren, unabhängig vom Beenden der Probezeit.

Unter 0,5 Promille: Es herrscht ein Missverständnis, dass unter 0,5 Promille immer Straffreiheit besteht. Fahrer setzen sich oft ans Steuer, weil sie denken, dass sie unter diesem Wert liegen. Strafrechtliche Konsequenzen drohen zwar meist nicht, aber Vorsicht ist geboten. Überschreitet der Alkoholgehalt 0,3 Promille und verursacht man einen Unfall, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fahrer in Regress nehmen. Die entstandenen Schäden können dann von ihm gefordert werden.

Die relative Fahruntüchtigkeit

Wenn der Promillewert zwischen 0,5 und 1,1 Promille liegt, betrachtet man die relative Fahruntüchtigkeit. In diesem Fall ahndet man in der Regel eine Ordnungswidrigkeit und die Person muss mit dem Erhalt eines Bußgeldbescheids rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht für einen solchen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500€, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot vor.

Es ist zu beachten, dass von diesen Regelungen abgewichen werden kann, wenn bereits Einträge im Fahreignungsregister bezüglich eines vorherigen Alkoholverstoßes vorhanden sind. In diesem Fall kann das Bußgeld auf bis zu 1.500€ erhöht werden, es sind 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot von 3 Monaten zu erwarten.

Diese Grundsätze gelten jedoch nur, wenn der Fahrer bei der Polizeikontrolle keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die Polizeibeamten überprüfen dies während einer Verkehrskontrolle. Sollte dies der Fall sein, können Alkoholverstöße schwerwiegendere Konsequenzen haben.

Liegen Ausfallerscheinungen vor und bringt der Fahrer den Straßenverkehr oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr oder verursacht er sogar einen Unfall, kann dies zur Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens führen. Mögliche Anklagepunkte sind Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Diese Straftaten können mit einer Geldstrafe oder im schlimmsten Fall auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

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Absolute Fahruntüchtigkeit

Wird bei dem Fahrer ein BAK-Wert festgestellt, welcher bei 1,1 oder höher liegt, wird davon ausgegangen, dass der Fahrer absolut fahruntüchtig ist. Bei einem solchen Wert wird unwiderlegbar vermutet, dass der Fahrer, der mit einem solch hohen Wert ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, absolut fahruntüchtig ist. Ob etwaige Ausfallerscheinungen vorliegen, ist in diesem Fall nicht mehr von Bedeutung. Auch das Fahrverhalten des Fahrers ist dabei unbeachtlich. Bei diesem Wert handelt es sich nämlich um eine Beweisgrenze aus dem Strafrecht.

Ab wann droht der Entzug des Führerscheins bzw. ein Fahrverbot?

Wie bereits erwähnt, führt bereits die relative Fahruntüchtigkeit zum Fahrverbot. Allerdings handelt es sich in diesem Bereich noch um eine Ordnungswidrigkeit, weshalb der Verstoß in der Regel mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird. Falls jedoch bereits alkoholbedingte Eintragungen im Fahreignungsregister vorhanden sind, droht ein Fahrverbot von 3 Monaten.

In Fällen absoluter Fahruntüchtigkeit handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit. Daher ist mit einer längeren Fahruntüchtigkeitssperre zu rechnen, die deutlich länger ausfällt. Es ist mit einem Fahrverbot von einem halben Jahr oder sogar länger zu rechnen.

Wann muss man mit einer MPU rechnen?

  • Wenn ein Fahrer durch schwere oder wiederholte Verkehrsverstöße auffällt, ordnet man in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Diese prüft, ob der Fahrer in Zukunft keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr darstellt. Das Ergebnis dieser Untersuchung entscheidet darüber, ob der Fahrer seinen Führerschein zurückbekommt.

  • In der Regel wird bei einem Blutalkoholwert (BAK) von 1,6 Promille eine MPU erforderlich.

Gemäß einer kürzlich getroffenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2021 (Az.: BVerwG 3 C 3/20) muss jedoch auch bei einem niedrigeren Wert eine MPU angeordnet werden. Dies kann der Fall sein, wenn der BAK-Wert im Bereich von 1,1 bis 1,59 Promille liegt und keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer festgestellt werden. Dies beruht darauf, dass trotz des hohen BAK-Wertes keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen auftreten, was auf eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Fahrers hindeutet. Es ist jedoch erforderlich, dass bei der ersten Trunkenheitsfahrt dokumentiert und festgestellt wird, dass keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bei dem Fahrer vorliegen.

Fazit

Bis zu einem gewissen Grad bleiben schwerwiegende Konsequenzen aus, wenn man unter Alkoholeinfluss fährt. Allerdings können übersteigt man diese Grenze, sehr einschneidende Folgen drohen, sogar bis hin zu einer strafrechtlichen Verurteilung.

Es ist immer ratsam, das Steuer zu meiden, wenn man getrunken hat. Sollte man jedoch die Situation falsch eingeschätzt haben, besteht die Möglichkeit, durch qualifizierte Verteidigung in einem Buß- oder Strafverfahren auf das Ergebnis einzuwirken.

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens ist es immer ratsam, zunächst zu prüfen, ob es sinnvoll ist, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen – was oft der Fall ist. Auch in einem Strafverfahren gibt es viele Möglichkeiten, eine drohende Strafe zu minimieren. Sollten Sie in eine solche Situation geraten, ist es ratsam, zuerst einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

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