Brauchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht? Dann hilft Ihnen dieser Beitrag, einzuschätzen, ob sich eine Klage lohnt – und wer die Kosten für Anwalt und Prozess trägt.
Table of Contents
Kosten für Anwalt & Gericht im Arbeitsrecht zusammengefasst:
- Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Der berechnet sich meist nach dem Monatsgehalt.
- Je höher der Streitwert, desto höher auch die Anwaltsgebühren
- In den meisten Fällen liegt das Honorar bei einigen hundert Euro. Der mögliche Gewinn ist allerdings häufig um ein Vielfaches höher.
- Jede Partei trägt die eigenen Anwaltskosten. Die unterlegene Partei zahlt die Gerichtskosten.
- Ob sich eine Klage für Sie rechnet, finden Sie in unserer kostenlosen Erstberatung heraus.
Wie berechnen sich die Anwaltsgebühren?
Im Arbeitsrecht orientieren sich die Anwaltskosten am Streit- oder Gegenstandswert. Dieser entspricht manchmal einfach dem Betrag, den Sie einfordern, also etwa 2500 Euro.
Oft geht es aber nicht um konkrete Beträge, sondern um immaterielle Forderungen. Zum Beispiel, wenn Sie als Arbeitnehmer eine (fristlose) Kündigung rückgängig machen möchten. Dann regeln Kataloge die Streitwerte:
- Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage liegt demnach bei drei Monatsgehältern
- Jeweils ein monatliches Gehalt beträgt der Streitwert um die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung oder die Forderung, dass ein Zeugnis ausgestellt oder korrigiert wird
Je höher der Streitwert, desto höher auch die Anwaltsgebühren. Ein Richtwert sind 150 Euro bei einem Streitwert von 2000 Euro oder 558 Euro bei einem Streitwert von 10.000 Euro.
Die konkreten Kosten für jede Aufgabe, die ein Anwalt zu erledigen hat, ergeben sich dann als X-Faches der Anwaltsgebühren. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, wie jede Aufgabe verrechnet wird.
So kostet
- die Einreichung einer Klage das 1,3-fache der Anwaltsgebühr und
- die Vertretung bei einem Gerichtstermin das 1,2-fache der Anwaltsgebühr
Dazu kommen 20 Euro plus Mehrwertsteuer als Pauschale für Druck-, Telefon- und Postkosten des Anwalts.
Bei einem Streitwert von 2.000 Euro ergeben sich so etwa Anwaltskosten von 517,16. Ein Streitwert von 10.000 Euro summiert sich auf 1850,45 Euro.