Wann kann ich nach einer Scheidung Unterhalt verlangen? Wer muss die Scheidung zahlen? Wer zahlt welchen Unterhalt? Grundsätzlich gelten Unterhaltsverpflichtungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Artikel stellen wir dar, wann ein geschiedener Partner gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt hat. Außerdem erfahren Sie, was Sie bei einer Trennung mit Kind unbedingt beachten müssen und wie eine Scheidung ohne Kinder abläuft. Dieser Beitrag setzt sich der Einfachheit halber ausschließlich mit dem nachehelichen Unterhalt auseinander, der mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil beginnt.
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Für wen gelten die Unterhaltsverpflichtungen
Geht es nach dem Gesetzgeber, soll nach der Scheidung grundsätzlich jeder Ehegatte für sich sorgen (§ 1569 BGB). In der Praxis wiederum sind Unterhaltsverpflichtungen eher die Regel als die Ausnahme. Grund hierfür sind verschiedene gesetzlich verankerte Unterhaltsgründe – zusätzlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dies sind beispielsweise:
- Bedürftigkeit des anderen Partners
- Besonderer Grund für diese Bedürftigkeit
- Leistungsfähigkeit des verpflichteten Partners
Im Folgenden haben wir für Sie einige Gründe genannt, aus denen Unterhaltsverpflichtungen resultieren können:
- Unterhalt wegen Krankheit
- Altersunterhalt
- Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
- Aufstockungsunterhalt
- Ausbildungsunterhalt
- Unterhalt aus Billigkeitsgründen
Nachehelicher Unterhalt – wie lange muss ich zahlen?
Wie lange nach der Scheidung Unterhalt gezahlt werden muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Im Gegensatz hierzu steht der Trennungsunterhalt, der während der Trennungszeit und nur bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil gezahlt werden muss.
Nach dem Scheidungsurteil wird die Dauer der Unterhaltsverpflichtung meist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Dies hängt von dem Grund der Unterhaltsverpflichtung ab. Beim Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit bemisst sich die Dauer des nachehelichen Unterhalts regelmäßig bis zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Der Ausbildungsunterhalt ist dagegen grundsätzlich nur so lange zu zahlen, bis die Ausbildung des geschiedenen Ehepartners abgeschlossen ist.
Pauschale Aussagen über die Dauer von nachehelichem Unterhalt lassen sich nicht treffen. Gerne beraten Sie aber unsere Anwälte für Unterhaltsrecht, die über jahrelange Erfahrung und exzellente Qualifikationen verfügen.
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Trennung mit Kind: dieser Tipp sei Ihnen ans Herz gelegt
Bei einer Trennung mit Kind ist in § 1570 BGB eine Grundsatzregel getroffen worden: Mindestens drei Jahre nach der Geburt kann der Anspruch auf Betreuungsunterhalt bestehen.
Der geschiedene Ehepartner, dem der Betreuungsunterhalt zusteht, muss ab dem dritten Geburtstag grundsätzlich wieder arbeiten. Dies kann auch eine Tätigkeit in Teilzeit sein – auf die Unterhaltsverpflichtungen wirkt sich die Art der angetretenen Stelle kaum aus.
Bei einer Trennung mit Kind spielen jedoch auch andere Faktoren eine Rolle. So kann in begründeten Ausnahmefällen auch nach dem dritten Lebensjahr ein Anspruch auf Unterhalt gerechtfertigt sein – beispielsweise bei gesundheitlichen Einschränkungen. Hierfür hat die Rechtsprechung einige Fallgruppen entwickelt, die wir von Schneider Rechtsanwälte bestens kennen.
Ein Anwalt für Unterhaltsrecht aus Düsseldorf wird mit Ihnen Ihren ganz persönlichen Fall ausgiebig und auf Augenhöhe mit Ihnen besprechen. Kindesunterhalt nach der Scheidung ist ein sensibles Thema, das viel Fingerspitzengefühl bedarf. Gleichzeitig bieten unsere Anwälte für Kindesunterhalt selbstverständlich auch auf eine fachliche Beratung auf höchstem Niveau.
Auch Kinder haben nach der Scheidung einen Anspruch auf Unterhalt. Nicht nur der geschiedene Ehepartner kann aus den oben genannten Gründen nach der Scheidung Unterhalt verlangen.
Scheidung, Unterhalt und Kinder: wann die Kinder einen Anspruch auf Unterhalt haben
Auch Kindern steht nach der Scheidung grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhalt zu. Das BGB regelt den Unterhalt für Kinder nach einer Trennung oder Scheidung in den §§ 1615-1666. Danach haben Kinder einen Anspruch auf Unterhalt gegen beide Eltern, unabhängig davon, bei welchem Elternteil sie leben. Der Unterhaltsanspruch des Kindes besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und kann in bestimmten Fällen, wenn das Kind z.B. eine Ausbildung absolviert, auch länger gezahlt werden.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Hierfür gibt es die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die die Unterhaltshöhe anhand des Einkommens des zum Unterhalt Verpflichteten sowie dem Alter des Kindes festlegt. Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, Unterhalt an die Kinder zu zahlen. Diese Unterhaltspflicht kann nicht durch den Verzicht auf das Elternrecht oder durch eine Veränderung des Sorgerechts beendet werden.
Wie eine Scheidung ohne Kinder abläuft
Eine Scheidung ohne Kinder hat den zweifelhaften Vorteil, dass zunächst keine Ansprüche nach den §§ 1615 – 1666 (s.o.) bestehen. Aber auch bei einer Ehe mit Kindern kann die Scheidung ohne Kinder erfolgen – beispielsweise dann, wenn sich beide Elternteile einig sind, dass sie das Sorgerecht für ihre Kinder nicht gemeinsam ausüben werden.
In diesem Fall konzentriert sich der Scheidungsprozess auf die Regelung von Ehewohnung, Unterhalt und Vermögensfragen zwischen den Ehepartnern.
Der Scheidungsprozess beginnt in der Regel mit der Einreichung einer Scheidungsklage beim zuständigen Familiengericht. Beide Ehepartner müssen einverstanden sein, dass die Ehe geschieden wird, oder es muss ein Trennungsjahr eingehalten werden, bevor die Scheidung eingereicht werden kann.
Auch hier gilt: Bei Detailfragen unterstützen Sie unsere Düsseldorfer Fachanwälte für Familienrecht gerne. Treten Sie kostenlos und unverbindlich mit unserem Expertenteam in Kontakt!