Ab dem 10. November 2021 tritt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Temposünder und Falschparker stärker bestraft. In unserem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen des neuen Bußgeldkatalogs vor – vor allem wer beruflich oder privat auf sein Auto angewiesen ist, sollte jetzt aufpassen.

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01. Höhere Bußgelder für Schnellfahrer

Temposünder und Raser müssen in Zukunft deutlich tiefer in die Kasse greifen. In den allermeisten Fällen verdoppeln sich die Bußgelder:

  • Wer zwischen 16 bis 20 km/h zu schnell ist, muss innerorts 70 Euro (statt 35 Euro) und außerorts 60 Euro (statt 30 Euro) zahlen. Punkte in Flensburg gibt es aber weiterhin erst ab 21 km/h zu schnell.
  • Wer in einer 50er-Zone mit 91 km/h erwischt wird, muss in Zukunft mindestens 400 Euro statt nur 200 Euro zahlen. Die Regeln bezüglich Fahrverbot und Führerscheinentzug ändern sich nicht.

Wichtig: Beim Fahrverbot gibt es keine grundlegenden Änderungen. Ein Fahrverbot bekommt weiterhin nur, wer 32 km/h zu schnell innerorts und 41 km/h zu schnell außerorts unterwegs ist. Oder wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell fährt.

02. Falschparken wird deutlich teurer

Mit der neuen StVO kosten bald auch kleinere Ordnungswidrigkeiten deutlich mehr. Wer beispielsweise im Halte- oder Parkverbot parkt, zahlt mit dem neuen Bußgeldkatalog 25 Euro statt nur 15 Euro – bei über einer Stunde im Parkverbot mit Behinderung drohen sogar 50 Euro. Außerdem sind folgende Änderungen erwähnenswert:

 

  • Das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird von 35 Euro auf 55 Euro erhöht.
  • Auch das Blockieren einer E-Auto-Ladestation kostet mit der neuen StVO 55 Euro Bußgeld.
  • Parken vor Feuerwehrzufahrten und die Behinderung von Rettungsfahrzeugen kostet bald 100 Euro und führt zu einem Punkt in Flensburg.
  • Wer in zweiter Reihe parkt oder hält, muss 55 Euro zahlen. Das Bußgeld wird auf 80 Euro erhöht, wenn dabei Radfahrende behindert werden. Außerdem gibt es dann einen Punkt in Flensburg.

Übrigens: Eine der größten Bußgelderhöhungen gibt es beim sogenannten Autoposing. Hier zahlt man ab dem 10. November bis zu 100 Euro – mit der alten StVO waren es lediglich 20 Euro.

neue StVO

03. Vorsicht bei Rettungsgassen und beim Abbiegen

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt bereits heute 200 Euro mit zwei Punkten in Flensburg. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 320 Euro und neben den zwei Punkten in Flensburg gibt es obendrauf einen Monat Fahrverbot. Ein höheres Bußgeld zahlen außerdem Auto- und Motorradfahrende, die beim Abbiegen Fußgänger gefährden. Dafür gibt es bis zu 140 Euro Strafe, einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Fazit zur neuen StVO

Liebe Verkehrsteilnehmende, es wird teurer! Mit der Gesetzesnovelle zahlen Sie ab dem 10. November 2021 für viele Verstöße gegen die Verkehrsregeln nicht nur deutlich mehr als zuvor. Sie bekommen in vielen Fällen auch schneller ein Fahrverbot – wer seinen Führerschein für die Arbeit oder private Zwecke braucht, sollte also ganz besonders aufpassen. Wenn Sie Fragen zur StVO 2021 oder einen Anwalt für Verkehrsrecht suchen, sind Sie hier übrigens genau richtig. Kontaktieren Sie uns gerne.

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