Kurz eine WhatsApp schreiben, mit dem Chef telefonieren oder die Musik einstellen – der Griff zum Handy geht schnell. Dabei kann ein Bußgeldbescheid wegen Handyverstoß im Straßenverkehr sensible Konsequenzen haben. Lesen Sie hier, was Sie tun sollten, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt wurden – und wann sich ein Anwalt lohnt. Unsere erfahrenen Verkehrsrechtsanwälte beraten Sie gerne.
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Telefonieren im Auto – was ist erlaubt?
Was telefonieren im Auto angeht, ist die Toleranz des Gesetzgebers seit 2017 stark gesunken. Verstöße werden konsequent verfolgt, die zulässigen Ausnahmen nehmen ab. So ist es beispielsweise nicht einmal erlaubt, einen Taschenrechner mit Speicherfunktion während der Fahrt zu benutzen (BGH 4 StR 526/19).
Daher sollten Sie das Handy beim Autofahren am besten gar nicht berühren. Denn schon das Ablesen der Uhrzeit oder das Ablehnen eines Anrufs genügt regelmäßig, um einen Handyverstoß zu begründen.
Auch das Stehen an einer Ampel mit aktivierter Start-Stopp-Automatik genügt, um Sie wegen eines Handyverstoßes mit einem Bußgeld zu belegen.
Aber: Das Handy ist beim Autofahren nicht komplett verboten. Wer über eine spezielle Halterung (beispielsweise für sein Navigationsgerät) verfügt, darf sein Smartphone dort kurz bedienen. Das gilt natürlich nur, solange es die Verkehrsverhältnisse zulassen. Achtung: Hier ist vieles vom Einzelfall abhängig. Lassen Sie sich im Zweifel von unseren Anwälten beraten. Wer hier allerdings ein Schlupfloch sieht, den müssen wir enttäuschen. Die Rechtsprechung ist – wie beschrieben – äußerst intolerant, was das Handy beim Autofahren angeht.
Handy beim Autofahren – wann lohnt sich der Einspruch?
Der Einspruch gegen den Vorwurf „Handy am Steuer“ sollte grundsätzlich immer erfolgen.
Die Erfahrung zeigt: Einige Verfahren werden auf Grund des Einspruchs eingestellt. Handy beim Autofahren heißt also nicht automatisch Bußgeld und Punkt.
Wichtig ist, dass Sie den Einspruch rechtzeitig einlegen. Das bedeutet: 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Unsere erfahrenen Anwälte behalten aber sämtliche Fristen für Sie im Blick – und regeln den Schriftverkehr mit der zuständigen Behörde für Sie. Das erhöht Ihre Erfolgschancen im Einspruchsverfahren.
Gleiches gilt für die Begründung. Eine solche ist zwar nicht zwingend notwendig, jedoch empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Einspruch zu begründen. Aber: Um Ihre Situation nicht zu verschlechtern, sollten Sie diesbezüglich dringend rechtlichen Rat einholen. In unserer Kanzlei haben wir langjährige Erfahrung mit Einsprüchen gegen Handyverstöße.
Das sollten Sie bei einem Handyverstoß & Bußgeld auf jeden Fall vermeiden
Warum Sie in jedem Fall für die Begründung anwaltliche Hilfe hinziehen sollten? Kurz: Damit Sie sich kein Eigentor schießen.
Wenn Sie beim Telefonieren im Auto erwischt wurden, gibt es Zeugen (regelmäßig Polizeibeamte oder Blitzerfotos, dazu siehe unten). Juristische Laien tendieren häufig dazu, die Glaubwürdigkeit dieser Beweise anzuzweifeln – und verschlechtern nicht selten ihre Situation dramatisch. Denken Sie daran: Sie haben grundsätzlich nur eine Chance für einen Einspruch. Deshalb lohnt es sich, bei einem Handyverstoß einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.
Ein richtig begründeter Einspruch ist die halbe Miete. Wenn Sie meinen, zu Unrecht wegen eines Handyverstoßes am Steuer beschuldigt zu sein, legen Sie jedoch nicht sofort Einspruch ein. Schließlich haben Sie 14 Tage Zeit – und mit unserer Kanzlei einen erfahrenen Partner hinter Ihnen, der eine geeignete Strategie für Sie entwirft.
Handy am Steuer – wer trägt die Beweispflicht?
Denn: wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt wurden, tragen zunächst Sie die Beweispflicht. Das bedeutet, Sie müssen beweisen, dass Sie keinen Handyverstoß begangen haben. Vor allem, wenn sie mit dem Handy am Steuer geblitzt wurden, scheint die Beweislage eindeutig.
Realistischerweise wird es in nahezu allen Fällen hoffnungslos sein, der Beweispflicht nachzukommen. Deshalb gilt es andere Wege und Möglichkeiten, den Bußgeldbescheid anzugreifen. Welche das sind, teilen wir Ihnen gerne persönlich mit. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach unverbindlich.
Mit diesem Bußgeld müssen Sie bei einem Handyverstoß rechnen
Die gute Nachricht vorab: Ein Handyverstoß allein ist noch keine Straftat, sondern „nur“ eine Ordnungswidrigkeit.
Der (neue) Bußgeldkatalog sieht dennoch verschiedene Strafen vor. Passiert nichts, beträgt der Bußgeldregelsatz 100 €. Zusätzlich erwartet Sie ein Punkt in Flensburg.
Gefährden Sie während des Telefonierens beim Autofahren andere Verkehrsteilnehmer, müssen Sie mit 150 € und zwei Punkten rechnen.
Treten Sachschäden ein, beträgt das Bußgeld 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Bei einem Handyverstoß nicht zögern – Anwalt für Verkehrsrecht ins Boot holen.
Wir hoffen, dieser Artikel konnte Ihre Fragen beantworten – und hat Ihnen eine Sache gezeigt: Wenn Sie wegen eines Handyverstoßes (zu Unrecht) beschuldigt sind, nehmen Sie sich einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Mit dem notwendigen Fachwissen und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Einspruchsverfahren.
Allerdings lohnt es sich in der Regel, einen Anwalt zuzuziehen – nicht nur wegen der bürokratischen Entlastung. Denn ein Anwalt schafft es durch Verhandlungsgeschick oft auch, die das Verfahren für den Mandanten positiv zu beeinflussen.
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