Ein Unfall in der Probezeit ist grundsätzlich einmal nicht allzu schlimm. So bedeutet ein „reiner“ Blechschaden noch lange nicht, dass Sie Ihren Führerschein abgeben oder die Probezeit verlängern müssen. Auch eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) droht nicht sofort.
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Unfall in der Probezeit? Das müssen Sie wissen!
Als Fahranfänger müssen Sie in bestimmten Situationen besonders aufpassen, denn es drohen Konsequenzen für Ihren Führerschein, und unter Umständen kann die Probezeit verlängert werden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie als „Wiederholungstäter“ gelten, also mehrere Verstöße in Ihrer Probezeit begangen haben.
Lassen Sie sich daher von einem Anwalt erklären, wann Ihre Probezeit in Gefahr ist und wann Sie sich keine Sorgen um Ihren Führerschein machen müssen.
Was ist ein A-Verstoß, was ein B-Verstoß?
Das Strafsystem in der Probezeit unterscheidet zwischen A- und B-Verstößen. Begehen Sie einen A-Verstoß, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre, und Sie müssen an einem MPU-Seminar teilnehmen. Angesichts der erheblichen Konsequenzen ist es ratsam, bei Verstößen in der Probezeit einen Anwalt, insbesondere einen auf Verkehrsrecht spezialisierten, zu kontaktieren. A-Verstöße umfassen beispielsweise das Missachten des Alkoholverbots, Fahrerflucht, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheitsfahrten, Abstandsverstöße, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße, Missachtung eines Überholverbots oder gefährliches Wenden auf Straßen.
Sollten Sie einen solchen Verstoß begehen und dadurch einen Unfall verursachen, wirkt sich dies auf Ihre Probezeit aus. Suchen Sie frühzeitig juristischen Beistand. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht können Ihnen gezielt helfen.
Beispiele für B-Verstöße sind Mängel am Fahrzeug, abgefahrene Reifen, Fahren ohne Licht, bestimmte Parkverstöße, das Fehlen eines Kindersitzes für Kinder als Passagiere oder die Behinderung von Fußgängern, Radfahrern oder Rettungskräften. Bei einem B-Verstoß droht eine Probezeitverlängerung erst nach dem zweiten solchen Verstoß. Für eine komplette Liste der Verstöße siehe Anlage 12 FeV, Kategorie A oder B.
Auch hier gilt: Der Einzelfall kann von den Grundsätzen stark variieren. Teilen Sie uns Ihren Sachverhalt deshalb einfach per Kontaktformular mit!
Unfall in der Probezeit mit Blechschaden: So verhalten Sie sich richtig
Wenn Sie während der Probezeit in einen Unfall mit Blechschaden verwickelt sind, kommt es noch drauf an, ob es sich um einen Parkunfall handelt oder nicht.
Ist der Unfallgegner (wie bei einem Parkunfall typisch) nicht anwesend, sollten Sie auf jeden Fall für eine gewisse Dauer am Unfallort bleiben. Ansonsten könnte es sich um Fahrerflucht in der Probezeit handeln, was einen A-Verstoß darstellt.
- Warten Sie mindestens für 15 Minuten bei Ihrem bzw. dem beschädigten Fahrzeug.
- Kehrt der Halter in dieser Zeit nicht zurück, versuchen Sie ihn anderweitig ausfindig zu machen (fragen Sie beispielsweise im nächstgelegenen Laden).
- Erst, wenn Sie den Halter unter keinen Umständen ermitteln können, sollten Sie zu Stift und Papier greifen.
- Hinterlassen Sie gut leserlich Ihre Kontaktdaten.
- Kontaktieren Sie dann die Polizei und teilen Sie den Blechschaden mit.
Im Ernstfall können Sie natürlich auch beim Parkunfall ohne Personenschaden einen Anwalt kontaktieren. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wird dann gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.
Auffahrunfall in der Probezeit – schlimm?
Wie eingangs erwähnt, kommt es darauf an, ob Sie bei dem Unfall Schuld tragen oder nicht. Nehmen wir als Beispiel den Auffahrunfall in der Probezeit. Hierbei handelt es sich – wie dargestellt – um einen A-Verstoß.
Abhängig von der Anzahl der Verstöße in der Probezeit, ergeben sich folgende Konsequenzen bei einem selbst verschuldeten Unfall als Fahranfänger:
Vergehen | Maßnahme |
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1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung auf vier Jahre & ein (besonderes) Aufbauseminar |
2. A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung respektive Untersuchung |
3. A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |